Rechtsanspruch Ganztag 2026: Was Kommunen jetzt vorbereiten müssen

Mit dem Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) haben Kinder ab dem Schuljahr 2026/27 einen Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung im Grundschulalter. Der Anspruch ist im SGB VIII verankert und wird jahrgangsweise ausgeweitet. Für Städte und Gemeinden bedeutet das: Bedarf muss erhoben, Kapazität geplant und jede Vergabeentscheidung nachvollziehbar dokumentiert werden. Diese Seite fasst den Stufenplan, die konkreten Aufgaben und die digitale Umsetzung zusammen.

Hinweis: Dieser Überblick dient der Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Die konkrete Ausgestaltung — insbesondere Betreuungsumfang in den Ferien und Schließzeiten — regelt das jeweilige Landesrecht.

Der Stufenplan bis 2029/30

  1. Stufe 1

    Schuljahr 2026/27

    Rechtsanspruch für alle Kinder der 1. Klassenstufe.

  2. Stufe 2

    Schuljahr 2027/28

    Ausweitung auf die 2. Klassenstufe.

  3. Stufe 3

    Schuljahr 2028/29

    Ausweitung auf die 3. Klassenstufe.

  4. Stufe 4

    Schuljahr 2029/30

    Voller Anspruch für alle Klassenstufen 1 bis 4.

Der Anspruch umfasst grundsätzlich acht Stunden an Werktagen einschließlich der Unterrichtszeit. Der Betreuungsbedarf wächst damit jedes Jahr — die Planung sollte deshalb von Beginn an auf den Endausbau ausgelegt sein.

Sechs Aufgaben für die Verwaltung

Bedarf erheben

Anmeldungen je Betreuungsart und Standort strukturiert erfassen — statt verteilter Formulare, E-Mails und Tabellen.

Angebote abbilden

Hort, OGTS, Mittagsbetreuung und Kombibuchungen als getrennte Prozesse mit eigenen Regeln und Kapazitäten führen.

Vergabe begründbar machen

Vergabekriterien hinterlegen, Entscheidungen protokollieren und Bescheide nachvollziehbar dokumentieren.

Eltern erreichen

Anmeldung ohne Bürgerkonto über Token-Login, verständliche Statusinformation statt Rückfragen im Amt.

Berichten und melden

Auswertungen für Gremien, Bedarfsplanung und Meldeverfahren auf Knopfdruck erzeugen.

Fristen einhalten

Anmeldefenster, Nachrückverfahren und Ferienbetreuung planbar und terminiert steuern.

Digitale Umsetzung mit kitanet

In kitanet ist die Ganztagesbetreuung kein Zusatzfeld an der Kitaplatz-Anmeldung, sondern ein eigener Vergabeprozess. Hort, offene Ganztagsschule, Mittagsbetreuung und Kombibuchungen erhalten jeweils eigene Anmeldestrecken, Kapazitäten und Vergabekriterien.

  • Eltern melden ohne Bürgerkonto an — Zugang über persönlichen Token-Link.
  • Kapazitäten je Standort und Betreuungsart mit Auslastung in Echtzeit.
  • Vergabeentscheidungen mit Kriterien, Begründung und Audit-Trail.
  • Auswertungen für Bedarfsplanung, Gremienvorlagen und Meldeverfahren.
  • Modular einsetzbar: nur Ganztag, ohne den bestehenden Kitaprozess abzulösen.

Betrieb erfolgt in deutschen Rechenzentren, mit eigener Datenbankinstanz je Kommune. Weitere Kriterien für Ausschreibung und Marktrecherche finden Sie im Anbietervergleich.

Häufige Fragen zum Rechtsanspruch Ganztag

Ab wann gilt der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung?
Der Anspruch startet mit dem Schuljahr 2026/27 für Kinder der ersten Klassenstufe und wird jahrgangsweise ausgeweitet: 2027/28 kommt die zweite Klassenstufe hinzu, 2028/29 die dritte, 2029/30 die vierte. Ab dem Schuljahr 2029/30 haben damit alle Grundschulkinder der Klassen 1 bis 4 einen Anspruch.
Was regelt das Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG)?
Das Ganztagsförderungsgesetz verankert den Anspruch auf ganztägige Förderung im SGB VIII (§ 24 Abs. 4). Der Umfang beträgt grundsätzlich acht Stunden an Werktagen einschließlich Unterrichtszeit; die konkrete Ausgestaltung — etwa Ferienregelungen und Schließzeiten — richtet sich nach dem jeweiligen Landesrecht.
Wer muss den Rechtsanspruch erfüllen?
Zuständig ist der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe. In der Praxis organisieren Städte und Gemeinden das Angebot über Horte, offene Ganztagsschulen (OGTS), Mittagsbetreuung und Kooperationen mit freien Trägern.
Welche Betreuungsformen zählen zum Ganztagsanspruch?
Anerkannt werden schulische und außerschulische Angebote gleichermaßen — Hort, offener und gebundener Ganztag, Mittagsbetreuung sowie kombinierte Buchungsmodelle. Entscheidend ist der tatsächlich abgedeckte Betreuungsumfang, nicht die Bezeichnung des Angebots.
Was bedeutet der Anspruch für die Platzvergabe?
Kommunen müssen Bedarf und Kapazität pro Betreuungsart nachweisbar gegenüberstellen. Ein Anspruch, der nicht erfüllt werden kann, muss dokumentiert sein — und Ablehnungen müssen begründbar und nachvollziehbar sein. Papier- und Excel-Verfahren stoßen hier schnell an ihre Grenzen.
Wie unterstützt kitanet bei der Umsetzung?
kitanet bildet Ganztagsangebote als eigenständigen Vergabeprozess ab: eigene Anmeldestrecke je Betreuungsart, Kombibuchungen, Kapazitätsplanung je Standort, nachvollziehbare Vergabeentscheidungen mit Audit-Trail sowie Auswertungen für Berichte und Gremienvorlagen.
Wie lange dauert die Einführung bis zum Schuljahr 2026/27?
Der Go-Live erfolgt typischerweise in 6–12 Wochen. Für einen Start zum Anmeldezeitraum des Schuljahres 2026/27 sollte die Entscheidung deshalb rechtzeitig vor dem Anmeldefenster fallen — inklusive Datenmigration und Schulung.

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